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VLW fordert Abschaffung der Kostendämpfungspauschale
Die CDU-Fraktion hat einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale vorgelegt.
Dazu erfolgte am 6. Sept. eine Anhörung im Landtag.
Für die Beamtinnen und Beamten des Landes RLP ist diese Pauschale ein Ärgernis, ...

das sich zu Beginn eines jeden Jahres wiederholt. Denn von den am Jahresanfang eingereichten Rechnungen für ärztliche Leistungen oder Medikamente wird die Pauschale vom Erstattungsbetrag einbehalten. Dadurch sind insbesondere diejenigen betroffen, die auf regelmäßige ärztliche Versorgung angewiesen sind. Von überwiegend gesunden Kolleginnen und Kollegen hört man, dass sie Arztbesuche bewusst vermeiden, um nicht auf den Kosten in Höhe der Pauschale sitzen zu bleiben. Dabei kann es doch keinesfalls im Interesse des Dienstherrn sein, wenn wichtige Vorsorgeuntersuchungen unterbleiben oder vielleicht in ein späteres Kalenderjahr geschoben werden. Die Argumentation des Landesamtes für Finanzen, dass die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen bei den Medikamenten ebenfalls Zuzahlungen leisten müssen, greift allerdings zu kurz. Denn diese sind in der Summe meist nicht sehr hoch und sie verfolgen eine andere Intention, nämlich den sorgsamen Umgang mit Medikamenten. Dem hingegen dient die Kostendämpfungspauschale einzig und allein dazu, den Landeshaushalt zu entlasten. Auf die Anlehnung an die frühere Praxisgebühr für gesetzlich Versicherte kann sich das Landesamt nicht mehr berufen, denn dieseist schon lange Geschichte. Von 2004 bis 2012 mussten die gesetzlich Versicherten eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro pro Quartal bezahlen. Das Ziel, durch diese Gebühr die Zahl der Arztbesuche und das Aufsuchen verschiedener Ärzte zu reduzieren, konnte jedoch nicht erreicht werden. Es erfolgte deshalb und wohl vornehmlich zur Vermeidung des hohen Verwaltungsaufwandes die ersatzlose Abschaffung der Praxisgebühr zum Ende des Jahres 2012.
Der VLW unterstützt seither den dbb Rheinland-Pfalz mit seiner Forderung nach Abschaffung der leidigen Kostendämpfungspauschale für Beamtinnen und Beamte. Zwischenzeitlich auch im Hinblick darauf, dass es eine solche Regelung in den meisten anderen Bundesländern nicht oder nicht mehr gibt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im März und April ein Besoldungspaket geschnürt, das die Kostendämpfungspauschale rückwirkend zum 1. Januar streicht. Dies erfolgte neben den bereits genannten Gründen bewusst auch als Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. In dieses Horn bläst der stellvertretende Landesvorsitzende des dbb Rheinland-Pfalz Robert Tophofen, der bei der Anhörung im Landtag die schriftliche dbb-Stellungnahme zitierte und die Pauschale als „schmerzenden Stachel“ bezeichnete, „durch den das Land das Fürsorge- sowie Alimentationsprinzip unterlaufe“. „Die Abschaffung der Pauschale sei für den Landeshaushalt verkraftbar und stelle ein dringend nötiges politisches Zeichen der Wertschätzung für das gebeutelte Bestandspersonal im öffentlichen Dienst dar“, führte Tophofen weiter aus.
Weitere Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages sollen am 16. November erfolgen.

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