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Petition Kostendämpfungspauschale
Unterstützen Sie die Onlinepetition zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale.
 
Hier der Text der Beschwerdeführerin:
 
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?
Ersatzlose Abschaffung der Kostendämpfungspauschale (KDP) und entsprechende Änderung der BVO
 
Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Land Rheinland-Pfalz, Finanzministerium Rheinland-Pfalz und Landesamt für Finanzen
 
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz und Landesbeamtengesetz
Die Kostendämpfungspauschale mindert die zusagte Besoldung und Versorgung und sollte baldmöglichst ersatzlos gestrichen werden.
Beamte im aktiven Dienst und auch Ruheständler und Hinterbliebene erfahren im Krankheitsfalle eine Kürzung ihrer Einkünfte um den persönlichen Kostendämpfungssatz.

Seit 20 Jahren ärgere ich mich über den verharmlosenden Begriff Kostendämpfungspauschale und die Zwangsabgabe entgegen zugesagter Beihilfe.
 
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde.
Die Kostendämpfungspauschale wurde 2003 u.a. mit dem Hinweis eingeführt,  gesetzlich Versicherte zahlen auch Praxisgebühr. Die Praxisgebühr wurde vor Jahren abgeschafft, die Kostendämpfungspauschale blieb.

Beamte im aktiven Dienst und auch Ruheständler und Hinterbliebene erfahren im Krankheitsfalle eine Kürzung ihrer Einkünfte.
 
Bitte unterstützen Sie diese Forderung durch Zeichnung der Petition:
 
Link zur Zeichnung auf der Seite der Burgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz:
 
 
 
 
(Sollte der Link nicht funktionieren, heben Sie bitte den eventuell vorhandenen Zeilenumbruch auf und kopieren den Link in Ihren Browser. Oder Sie klicken hier, sofern Ihr Gerät Hyperlinks unterstützt.)
 
Die Mitzeichnungsfrist endet am Dienstag, 07. März 2023.
Zur Mitzeichnung muss man seine persönlichen Daten angeben; diese werden nicht im Netz veröffentlicht. Mitzeichnende werden nur zahlenmäßig erfasst.
 
Bitte zeichnen Sie mit.
Bitte verbreiten Sie diese Mail bzw. den enthaltenen Link und machen Sie auf die Mitzeichnungsmöglichkeit sowie die online-Petition aufmerksam.
 
Wir werben ausdrücklich für eine Unterstützung der Petition durch Mitzeichnung.
Die Petition entspricht im Kern unserer Forderung, die wir im Rahmen des parlamentarischen Anhörungsverfahrens um einen entsprechenden Gesetzentwurf der oppositionellen CDU-Landtagsfraktion (LT-Drucksache 18/3155) im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages am 06. September 2022 vorgetragen haben, vgl unser Rundschreiben 18/2022 vom 08. September 2022).
Der Gesetzentwurf wurde am 24. November 2022 im Plenum des Landtages mit den Stimmen der Ampel-Koalition allerdings abgelehnt.
 
Urheberin der Petition gegen die beihilfenrechtliche Kostendämpfungspauschale ist die Petentin Monika Petroschka, Vorsitzende des dbb Kreisverbandes Westerwald.
 
Verfahren: Nach Abschluss der Mitzeichnungsfrist wird die öffentliche Petition für weitere Mitzeichnungen sowie für die Abgabe von Diskussionsbeiträgen geschlossen. Danach erfolgt die Behandlung entsprechend dem Verfahren für nicht öffentliche Einzeleingaben und Legislativeingaben.
Im Laufe des parlamentarischen Prüfverfahrens entscheidet der Petitionsausschuss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, ob eine öffentliche Beratung durchgeführt werden soll.
Die Öffentlichkeit wird im Internet über das Ergebnis des Petitionsverfahrens unterrichtet. Die Hauptpetentin bzw. der Hauptpetent erhält einen Bescheid.
 

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Hildchen 7
56077 Koblenz

 0261 200 690 15
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