CDU-Fraktion beantragt Abschaffung der Kostendämpfungspauschale sowie die Stärkung von Schulsozialarbeit
BVLB wählt neuen Bundesvorstand und verabschiedet „Berliner Erklärung“
Obwohl der Entwurf zur neuen Landesverordnung für das BVJ bereits im Februar in die Anhörung ging, wurde nach mehrmaligem Nachfragen erst jetzt deutlich gemacht, dass die fünf Wochenstunden für Lernberatung und Praktikumsbetreuung in der Stundentafel durch die Ausfallstunden während des Betriebspraktikums zu erwirtschaften sind. „Dies hätte bereits früher in aller Deutlichkeit kommuniziert werden müssen“, zeigt sich der VLW-Landesvorsitzende Dirk Mettler von der Kommunikationskultur im Bildungsministerium enttäuscht. Wurde diese Information bewusst zurückbehalten? Und wenn ja, mit welchem Ziel? Jedenfalls ist nun wertvolle Zeit verstrichen, die für einen konstruktiven Diskurs hätte genutzt werden können. Die Vorlage der Stundentafel in dieser Form lehnt der VLW entschieden ab. Die ausgewiesenen Stunden für Lernberatung und Praktikumsbetreuung können sinnvollerweise maximal auf zwei Personen verteilt werden. Das sollten in der Regel die Klassenleitung und Stellvertretung sein. Es ist realitätsfern, diese Aufgabe unter der Gesamtheit der in einer Klasse eingesetzten Kolleginnen und Kollegen zu verteilen. Hinzu kommt, dass die Rechnung nicht wirklich aufgeht. Bei 34 Wochenstunden Unterricht, die im BVJ laut Stundentafel zu erteilen sind, ergeben sich bei sechs Wochen Praktikum zwar rechnerisch 204 Stunden, aber es muss auch berücksichtigt werden, dass ein Teil der Schülerinnen und Schüler keinen Praktikumsplatz bekommt und daher in der Schule von Lehrkräften betreut werden muss. Somit ist bereits ein Teil der Stunden aufgebraucht. Hinzu kommt, dass Kolleginnen und Kollegen während der Praktikumsphase bevorzugt für Vertretungsstunden eingesetzt werden und somit deutlichen Zusatzbelastungen ausgesetzt werden. Was den Kolleginnen und Kollegen wohl am stärksten aufstoßen wird, ist die Tatsache, dass die individuelle Lernberatung während des laufenden Schuljahrs quasi on top geleistet werden muss. Sind denn unsere Belastungsanzeigen nicht gehört worden? Digitale Transformation, Aufholen nach Corona, Demokratiebildung und noch vieles mehr sind Zusatzaufgaben, die uns ohnehin schon über das Maß des Angemessenen hinaus fordern.
Doch statt den Kolleginnen und Kollegen endlich die geforderte Entlastung zu bieten, wird nun eine weitere Aufgabe obenauf gepackt. Auf die Attraktivität des Lehramts an berufsbildenden Schulen wirken sich solche Vorgaben definitiv negativ aus.
Der VLW fordert das Ende des Spardiktats. Gerade im BVJ werden echte Verfügungsstunden benötigt, die bevorzugt an die Klassenleitungen vergeben werden sollten. Außerunterrichtliche Arbeit, die insbesondere während der Praktikumsphasen geleistet wird, muss endlich Anerkennung finden.
Die CDU-Fraktion greift Forderungen der Lehrerverbände auf und hat im Landtag Anträge zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale und zur Stärkung der Schulsozialarbeit vorgelegt. Der Antrag zur Kostendämpfungspauschale stieß bei Finanzministerin Doris Ahnen allerdings auf wenig Gegenliebe. In ihrer Begründung verglich sie aus Sicht des VLW jedoch Äpfel mit Birnen. Zwar sei in der gesetzlichen Krankenversicherung der zu leistende Quartalsbeitrag von zehn Euro weggefallen, die Versicherten müssen jedoch weiterhin die Zuzahlung bei Medikamenten leisten. Das ist zwar richtig, jedoch liegt dem eine völlig andere politische Absicht zugrunde. Denn dadurch soll vermieden werden, dass sich Patienten unreflektiert Medikamente verschreiben lassen, diese abholen und letztendlich verfallen lassen. Eine solche Funktion erfüllt die Kostendämpfungspauschale nicht. Und wenn, dann allenfalls bei denjenigen, die nur wenig oder gar nicht zum Arzt gehen. Im Sinne der Gesunderhaltung und Prävention kann dies kein guter Ansatz sein. Die Kostendämpfungspauschale ist deshalb längst schon obsolet und gehört umgehend, auch im Sinne des Abbaus von Bürokratie, abgeschafft.
Mit dem Antrag zur Stärkung der Schulsozialarbeit greift die CDU eine weitere Forderung auf, die nicht nur von Lehrkräften sondern auch vonseiten der Eltern kommt. Zunehmende Heterogenität aufgrund von Zuwanderung und auch als Folge der Corona-Pandemie haben dazu geführt, dass der individuellen Betreuung und Begleitung eine größere Bedeutung zukommt. Das Land verweist dazu auf die Zuständigkeit der Kommunen, die es zwar unterstützt, aber nur dann, wenn diese einen Eigenanteil aufbringen. Den können sie aber oft nicht tragen, so dass letztendlich die erhoffte Aufstockung der Schulsozialarbeit nicht erfolgt. Der VLW fordert, die Schulsozialarbeit in die Verantwortung des Landes zu übertragen. Warum sollen Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter nicht auch Bedienstete des Landes sein, so wie Lehrkräfte auch?
In seiner „Berliner Erklärung“ hat der Bundesverband der Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen (BVLB) eine Reihe von Forderungen formuliert, die in der Delegiertenversammlung am 6. Mai verabschiedet wurden. Doch zuvor wurde, planmäßig zum Ende der ersten Amtsperiode des aus der Verschmelzung von BLBS und VLW hervorgegangenen BVLB, ein neuer Vorstand gewählt. An der Spitze sind nun Pankraz Männlein und Dr. Sven Mohr als Vorsitzende, die beide bereits als Stellvertreter tätig waren. Sie lösen Joachim Maiß ab, der – bis vor einem Jahr gemeinsam mit Eugen Straubinger – den Vorsitz innehatte. Beide haben nicht erneut kandidiert, da sie inzwischen pensioniert wurden. Vom VLW Rheinland-Pfalz wurde Landesschatzmeister Jürgen Hatzfeld als einer von zwei Kassenprüfern gewählt. Der Vorstand des VLW Rheinland-Pfalz gratuliert den Neu- und Wiedergewählten und wünscht ihnen viel Erfolg in der kommenden Amtsperiode.
Berliner Erklärung des BVLB
Die berufsbildenden Schulen in Deutschland benötigen…
1. Dauerhafte, solide Finanzierung für Sanierung, Modernisierung und Ausbau beruflicher Schulen
2. Imagekampagne für das Lehramt an beruflichen Schulen
3. Stellen für Lehrkräfte zur Sicherung einer angemessenen Unterrichtsversorgung
4. Entwicklung zeitgemäßer und flexibler Arbeitszeitmodelle
5. Erhalt und Ausbau beruflicher Schulzentren in der Fläche
6. Weiterentwicklung der beruflichen Fachdidaktiken unter besonderer Berücksichtigung der digitalen Möglichkeiten durch Vertreter:innen der Unterrichtspraxis, betriebliche Ausbilder:innen und Wissenschaft
7. Einrichtung von E-Didaktik-Lehrstühlen an den berufs- und wirtschaftspädagogischen Instituten der Universitäten
8. Zeitgemäße Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften
9. Neue Konzepte für die Berufsorientierung
10. Unterstützungssysteme für digitale Innovationen
11. Erweiterung der Eigenverantwortung beruflicher Schulen
12. Konkurrenzfähige Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie Beamtenstatus für alle Lehrkräfte
13. Anpassung der Prüfungsformate an die durch die Digitalisierung veränderten Lehr-Lern-Konzepte
… um auch in Zukunft die Schülerinnen und Schüler bestmöglich qualifizieren zu können!
Fakt ist: Deutschland hat nur seine Köpfe als Kapital. Deshalb muss jetzt massiv in die Bildung investiert werden, damit der Wirtschaftsstandort zukunftsfähig bleibt, um die Demokratie aus der Mitte der Gesellschaft heraus zu stärken.
Gemeinsam für eine gute zukunftsfähige berufliche Bildung.
Gemeinsam für die Zukunft unserer jungen Menschen.
Gemeinsam für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Weitere Informationen zur BVLB-Delegiertenversammlung und zum BVLB-Berufsbildungskongress finden Sie unter www.bvlb.de
Sie sind anderer Meinung oder möchten noch etwas ergänzen? Dann schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf Ihr Feedback unter info@vlw-rlp.de.
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