VLW fordert Kompensation der Mehrbelastungen durch Pandemie und Digitalisierung
Seit nunmehr anderthalb Jahren befinden sich die Schulen in unserem Land im Ausnahmemodus. Während der ersten Phase der Schulschließungen waren im individuellen Fernunterricht über E-Mails, Messengerdienste, Moodle & Co. das Improvisationstalent und ein außergewöhnliches Engagement der Kolleginnen und Kollegen gefragt. Schon damals sind viele Kolleginnen und Kollegen ihren Schülerinnen und Schülern zuliebe bis an ihre Belastungsgrenze, manche auch darüber hinaus, gegangen. Es folgte eine Phase des Wechselunterrichts, in der die Schülerinnen und Schüler wechselweise in Präsenz beschult oder zuhause mit entsprechenden Lernaufträgen und Aufgaben versorgt wurden. Zwischenzeitlich hatte die Landesregierung eine Landeslizenz für ein funktionierendes Videokonferenz-System erworben, das von einer mit reichlich Kinderkrankheiten gesegneten Landeslösung Marke Eigenbau abgelöst wurde. In der Zeit der Pandemie wurden die Lehrkräfte zu Lüftungsexperten und Testbeaufsichtigern, die sich in diverse Videokonferenzsysteme und Lernplattformen eingearbeitet haben. Dass unter diesen Umständen ein einigermaßen vernünftiges Unterrichten gelingen konnte, ist dem unermüdlichen und selbstlosen Einsatz vieler engagierter Lehrkräfte zu verdanken.
Wir anerkennen ausdrücklich die Bemühungen und Leistungen der Landesregierung, einen sicheren und verlässlichen Unterricht zu garantieren. Auch wir möchten am liebsten einfach nur unserem ge-wählten Beruf nachgehen und junge Menschen fit für die Zukunft machen. Die Zeit, in der wir gerade leben, lässt es aber nicht zu, „einfach nur so“ Lehrerin oder Lehrer zu sein. Die Maßnahmen, die zur Sicherung des Unterrichts ergriffen wurden, gehen mit Mehrbelastungen für die Lehrkräfte einher. Dies wurde seitens unserer Bildungsministerin auch immer wieder anerkannt und lobend erwähnt. Was allerdings immer noch aussteht, ist eine Kompensation für die geleistete Mehrarbeit.
Der VLW fordert als Ausgleich für die während der Pandemie – die ja leider immer noch nicht vorbei ist – geleistete Mehrarbeit eine Gutschrift von acht Lehrerwochenstunden für jede Vollzeitkraft, Teil-zeitkräfte sollen anteilig bedacht werden. Dieses Guthaben sollen die Kolleginnen und Kollegen, so wie es bei der so genannten „Zwangsansparstunde“ auch geregelt war, individuell und unter Berück-sichtigung schulischer Belange abrufen können. Auf Wunsch soll dieses Guthaben auch geblockt am Ende der Dienstzeit abgerufen werden können, etwa um in den letzten Dienstjahren eine zusätzliche Entlastung zu erhalten. Um die Lerndefizite aufzufangen, unter denen viele Schülerinnen und Schüler aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie leiden, bedürfen diese einer stärker individuali-sierten Förderung. Dazu sind dringend kleinere Klassen und eine bessere personelle Ausstattung un-serer Schulen nötig. Es gibt, wenn auch nicht für jedes einzelne Fach, mehr als genug junge Lehrkräfte auf dem Markt, die sich gerne dieser wichtigen Aufgabe widmen würden!
Durch die Pandemie hat die Digitalisierung auch an den Schulen einen erheblichen Schub erhalten. Wir begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich, warnen jedoch vor dem Irrglauben, dadurch würde jetzt alles einfacher und ginge schneller. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der administrative Aufwand sowohl in den Schulen als auch bei den einzelnen Lehrkräften zunächst erheblich größer ausfällt.
Resolution der VLW-Landesdelegiertenversammlung in Bingen am 4. Oktober 2021