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Schulen bleiben weiterhin geschlossen.
Medizinische Masken im Unterricht verpflichtend  
Abiturprüfungsordnung bringt Erleichterung für Prüflinge
Schulcampus - VLW kritisiert fehlende Anrechnungsstunden für Lehrkräfte
BM: Schulen bleiben geschlossen.

Medizinische Masken nun auch im Unterricht verpflichtend  
Änderung der Abiturprüfungsordnung bringt Erleichterung für Prüflinge
Schulcampus - VLW kritisiert fehlende Anrechnungsstunden für betreuende Lehrkräfte

Bildungsministerium zieht die Reißleine - Schulen bleiben weiterhin geschlossen.

Entgegen den bisherigen Plänen, ab dem 1. Februar die Schulen schrittweise zu öffnen, hat das BM heute verkündet, dass die Grundschulen zunächst bis Mitte Februar geschlossen bleiben. Auch in den berufsbildenden Schulen geht grundsätzlich der Fernunterricht weiter. Als Ausnahme soll es weiterhin, analog zu den Notbetreuungsangeboten in den Grundschulen und den Mittelstufen der allgemeinbildenden Schulen, auch an BBSn ein Angebot für Schülerinnen und Schüler geben, deren häusliches Umfeld nicht lernförderlich ist. Lediglich für die Abschlussklassen besteht weiterhin die Option, in Präsenz zu unterrichten soweit die Hygienevorgaben eingehalten werden können.

Um die Sicherheit in den Klassensälen zu erhöhen, wird die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken, wie sie bereits für den ÖPNV und für Geschäfte gilt, auf die Schulen ausgeweitet. Für die Lehrkräfte stellt das Land dafür 1 Mio. medizinische Masken zur Verfügung. Gut, dass der VLW frühzeitig gefordert hat, dass Schutzmasken für den Arbeitsplatz vom Dienstherrn zur Verfügung zu stellen sind.

Diese Woche erreichte uns ein Anhörungsschreiben zur Änderung der Abiturprüfungsordnung, um den Corona bedingten schwierigeren Bedingungen für die Prüflinge gerecht zu werden. So müssen im laufenden Schuljahr weniger Pflichtkurse in das Abitur eingebracht werden, und die Vorbereitungszeit für die mündliche Prüfung soll auf 25 Minuten erweitert werden.

Bereits in der vergangenen Woche hat das Ministerium alle Schulen des Landes in einem EPoS-Schreiben zur Anmeldung für den Schulcampus aufgefordert. In dem Schreiben wird für die Anmeldung eine überraschend kurze Frist bis zum 5. Februar genannt. Hinzu kommt, dass mindestens je zwei Personen aus den Kollegien benannt werden müssen, die sich zu Campusbetreuerinnen und Campusbetreuern ausbilden lassen. Wenngleich der Schulcampus, der ab März 2021 schrittweise ausgerollt werden soll, sicherlich begrüßenswert ist, kritisiert der VLW jedoch, dass in dem EPos-Schreiben kein Wort dazu geschrieben wird, wie diese Betreuerinnen und Betreuer mit Anrechnungsstunden versorgt werden. Andernfalls handelt es sich um eine weitere zusätzliche Aufgabe, die uns Lehrkräften außerhalb des Unterrichts aufgebürdet wird und wofür zu allem Überfluss wahrscheinlich die ohnehin zu knapp bemessene Kopfpauschale (=3/6-Pauschale) herangezogen werden muss. Der VLW lehnt dies vehement ab und fordert eine adäquate zeitliche Entlastung für die betreuenden Kolleginnen und Kollegen.


Weitersagen:
Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen
Hildchen 7
56077 Koblenz

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