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Präsenzpflicht in Abschlussklassen
VLW fordert Anstrengungen bei Digitalisierung und Gesundheitsschutz
Ministerium lenkt bei Prüfungen zum 2. Staatsexamen ein
Lockdown verlängert – VLW begrüßt Präsenzpflicht

VLW fordert weitere Anstrengungen bei Digitalisierung und Gesundheitsschutz
Ministerium lenkt bei Prüfungen zum 2. Staatsexamen ein

Lockdown verlängert – VLW begrüßt Präsenzpflicht in optional beschulten Abschlussklassen
Der aufgrund der immer noch zu hohen Inzidenzwerte vorerst bis zum 7. März verlängerte Lockdown sieht für die BBSn weiterhin überwiegend Fernunterricht vor. Nach wie vor kann optional Präsenzunterricht in Abschlussklassen erteilt werden. Wenn eine Schule einen solchen Unterricht anbietet, dann sind Schülerinnen und Schüler künftig jedoch verpflichtet, an diesem Unterricht in Präsenz teilzunehmen. Der VLW hatte die bislang gültige Aufhebung der Präsenzpflicht moniert, da es zu vermehrten Zusatzbelastungen für die Lehrkräfte führte, wenn ein Teil der Schülerinnen und Schüler dieser Klassen mit Online-Angeboten versorgt werden musste.

Im Fernunterricht laufen Moodle und BigBlueButton zwischenzeitlich zwar stabiler, es bleibt aber noch reichlich Luft nach oben.  Deshalb fordert der VLW weitere Anstrengungen bei der Digitalisierung. Programme wie MS365, die in der privaten Wirtschaft weit verbreitet sind und mit denen viele Kolleginnen und Kollegen derzeit ihren Fernunterricht erteilen, sollten für die Nutzung in Schulen nicht verboten werden. Stattdessen sind mit den Software-Häusern tragfähige Datenschutzvereinbarungen auszuhandeln.  Nur so kann sichergestellt werden, dass die berufsbildenden Schulen nicht von der Entwicklung abgehängt werden, die sich in den ausbildenden Betrieben mit beeindruckender Geschwindigkeit vollzieht. Die vom Land mühsam und mit oftmals hohem Einsatz an Mitteln und persönlichen Ressourcen aufgelegten Programme hinken denen der privaten Wirtschaft regelmäßig hinterher. So wurde der erste Rollout des „Schulcampus“ aktuell viel zu kurzfristig angekündigt, so dass nur ein kleiner Teil der BBSn in der ersten Runde ab März dabei sein kann. Ebenso mehr als unbefriedigend ist die schleppende Zuteilung der Mittel aus dem Digitalpakt. So waren für Rheinland-Pfalz Anfang des Monats gerade einmal 25 Millionen € bewilligt. Das sind lediglich etwas mehr als 10 % des möglichen Budgets in Höhe von 241,2 Millionen €. In einigen Fällen liegt es daran, dass Schulträger die Anträge nicht weiterleiten, da vor Ort noch Anträge von einzelnen allgemeinbildenden Schulen ausstehen, die abgewartet werden müssen, um einen Gesamtüberblick zu bekommen. Für die berufsbildenden Schulen ist dies ein untragbarer Zustand, der dringend beseitigt werden muss, damit die Mittel rasch fließen können.

Die Gesundheitsexperten weisen darauf hin, dass SARS-CoV-2 noch mindestens bis 2022 und sehr wahrscheinlich auch darüber hinaus unser tägliches Leben beeinflussen wird. Der VLW fordert deshalb bereits jetzt weitere Investitionen vorzunehmen, die der neuen Realität gerecht werden. Unsere Kolleginnen und Kollegen erheben mit Recht Anspruch auf optimalen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Der VLW begrüßt die am 10. Februar von der Ministerin angekündigten erweiterten Testmöglichkeiten auf SARS-CoV-2. Damit wird eine Forderung, die wir bereits mit Beginn des Regelunterrichts zum Start des laufenden Schuljahres erhoben haben, endlich erfüllt. Die Testmöglichkeit sollte baldmöglichst auf praktikable Schnelltests ausgeweitet werden, die im Alltag unkompliziert und ohne die Unterstützung durch medizinisches Personal angewandt werden können. Der VLW begrüßt die Bestrebungen, dass Lehrkräfte sich freiwillig früher impfen lassen können als es die Impfstrategie des Bundes derzeit vorsieht. Der Ausbau von Hygieneeinrichtungen in den Schulen muss nun für einen längerfristigen Gebrauch erfolgen, beginnend bei fest installierten Desinfektionsmittelspendern bis hin zu Raumlüftungsanlagen. Ebenso ist es an der Zeit, generell für alle beruflichen Bildungsgänge kleinere Klassen mit maximal 20 Schülerinnen und Schülern zu genehmigen, was gleichzeitig einen pädagogischen Gewinn mit sich bringt.

Viel zu spät fiel aus Sicht des VLW die Entscheidung im Ministerium für die anstehenden Staatsexamensprüfungen der Studienreferendare. Erst diese Woche wurde eine Corona-Verordnung freigegeben, die auch alternative Formen für das Ablegen der Examina zulässt. Die ersten Prüfungen wurden bereits für Anfang März terminiert, ohne dass absehbar war, ob dann tatsächlich Präsenzunterricht durchgeführt werden kann oder nicht. Die Verordnung ermöglicht deshalb eine alternative Form der Prüfung, d. h. eine theoretische Unterrichtsprüfung. Es ist wichtig für die Anwärterinnen und Anwärter, ebenso wie für die Fachleiterinnen und Fachleiter, endlich Planungssicherheit zu haben und entsprechende Kriterien für die Prüfung festlegen zu können. Der VLW kritisiert, dass diese Entscheidung für diejenigen Anwärterinnen und Anwärter viel zu spät kommt, deren Examenstermin kurz bevorsteht. Der VLW fordert deshalb mehr Weitblick und Mut für künftige Entscheidungen.

 
 


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