
- Personalratswahlen
- KI im Unterricht: TdKS
- KMK: Kompetenzrückgang
- Tarifeinigung im öD
- Info für Personalräte
Themenübersicht 05/25 |
Personalratswahlen vom 5. bis 9. Mai – Liste 2 VLBS & VLW wählen!
Auch Ihre Stimme zählt: Liste 2 VLBS & VLW wählen!
Bitte unterstützen Sie unsere Personalrats- und Verbandsarbeit und geben Sie uns Ihre Stimme für BPR und HPR!
![]() VLBS und VLW setzen sich ein für:
VLW und vlbs sind die Fachverbände für die berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz!
Ihre Stimme zählt! Wählen Sie für BPR und HPR die BBS-Experten:
Liste 2 VLBS & VLW
Gemeinsam stärker! |
Künstliche Intelligenz im Unterricht: VLW-Tag der kaufmännischen Schule am 26. Juni
![]() Tag der kaufmännischen Schule am 26. Juni im Dorint-Hotel in Alzey
Unter dem Tagungstitel „KI & Co. – Revolution oder Risiko?“ findet in diesem Jahr unser traditioneller VLW-Tag statt. Neben einem Hauptvortrag (Keynote) von Florian Nuxoll wird es am Nachmittag Workshops zum Thema „Künstliche Intelligenz im Unterricht“ geben. Der VLW-Tag ist vom PL als Fortbildungsveranstaltung anerkannt, so dass Sie die Freistellung vom Dienst beantragen können. Seien auch Sie am 26. Juni zu Gast bei uns in Alzey! Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Website unter https://vlw-rlp.de/tdks
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Gutachten der KMK: Kompetenzrückgang bei Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I
![]() Gutachten der SWK: Kompetenzrückgang bei Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I
Anfang April hat die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) ein Gutachten zur Sekundarstufe I veröffentlicht, das insbesondere auch auf den Übergangssektor eingeht. Die Zahl der jungen Menschen ohne beruflichen Abschluss ist zuletzt stark gestiegen 1). Um dem zu begegnen, wurden von der SWK Empfehlungen formuliert, mit dem Ziel „die Chancen am Ausbildungsmarkt deutlich zu erhöhen und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen“ 2).
„Die Situationsanalyse für das Gutachten hat gezeigt, dass die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I in den letzten Jahren deutlich abgenommen haben. Erschreckend ist dabei vor allem die große Zahl an Schülerinnen und Schülern, die die Mindeststandards in Deutsch und Mathematik verfehlen, weil ihnen damit die Teilhabe an Bildung, Arbeitswelt und Gesellschaft erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Die Ursachen hierfür liegen in fehlenden basalen Kompetenzen, aber auch in einem Mangel funktionaler Kompetenzen und einer unterentwickelten Selbstregulation…
… Als Teil einer zukunftsfähigen Grundbildung empfiehlt die SWK, dass Schulen Lernstrategien, Persönlichkeitsentwicklung und Berufsorientierung stärker vermitteln.“ 2)
„Wir verlieren junge Menschen zu häufig schon am Beginn ihrer Schulkarriere und am Übergang in die weiterführende Schule. Wenn die Basiskompetenzen nicht sitzen, erscheint jeder weitere Lernschritt als Überforderung. Um jungen Menschen das nötige Rüstzeug für die weitere Ausbildung mitzugeben, ist es deshalb wichtig, auch die berufsspezifischen Fähigkeiten und die personalen Kompetenzen stärker in den Blick zu nehmen. Das Gutachten liefert wertvolle Impulse, wie die Förderung in der Sekundarstufe I besser gelingen kann und bestätigt vieles, woran die Länder schon arbeiten. Neben den fachlichen Fähigkeiten sind gerade Sozialkompetenz, selbstständiges Arbeiten und die Bereitschaft, sich zu entwickeln, der Schlüssel für einen erfolgreichen Sprung in ein selbstbestimmtes Berufsleben. Davon profitieren nicht nur die jungen Menschen selbst, sondern auch die Betriebe, die händeringend Auszubildende suchen“3)
„In Zukunft sollten Lehrkräfte, Schulbuchschreibende und Prüfungskommissionen stets vor Augen haben, was das Allerwichtigste ist. Deshalb empfehlen wir, in den Lehrplänen und Prüfungen die basalen und unverzichtbaren funktionalen Kompetenzen explizit auszuweisen und dafür reichhaltige Lerngelegenheiten zu schaffen. Das gleiche gilt für Deutsch, Englisch und die Naturwissenschaften“ 4).
„Der Übergangssektor steht wie kein anderer Bildungsbereich für die Schwierigkeiten junger Menschen, von der Schule in eine berufliche Ausbildung zu wechseln…
… Für einen erfolgreichen Übergang in die Berufsausbildung empfehlen wir mit Blick auf die Anforderungen von Ausbildung, Berufsweg- und Lebensgestaltung die Koordination der Angebote und die Unterstützungsmaßnahmen stärker von den Jugendlichen aus zu denken…
… Mit stark individualisierten Förderkonzepten und einem begleitenden, personell stabilen Mentoring während der Berufsvorbereitung bis in die Ausbildung hinein können wir vermeiden, gerade Jugendliche mit längerfristigem Unterstützungsbedarf während der Ausbildung zu verlieren.“ 5) Zusammenfassung der Empfehlungen der SWK:
Die jeweiligen Kapitel im Gutachten enden mit ausführlichen Empfehlungen. Im Kern werden hinsichtlich des fachlichen und überfachlichen Lernens die folgenden Empfehlungen ausgesprochen.
Im Gutachten wird außerdem eine adressatenspezifische Übersicht angeboten, an die sich die Empfehlungen jeweils richten. 2)
1) Die Rheinpfalz, 25.4.2025
2) Pressemitteilung der KMK zum Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz „Kompetenzen für den erfolgreichen Übergang von der Sekundarstufe I in die berufliche Ausbildung sichern“, veröffentlicht am 8. April 2025 unter www.kmk.org
3) Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Theresa Schopper, für die Bildungsministerkonferenz
4) Prof. Dr. Susanne Prediger, SWK-Mitglied und Professorin für Fachdidaktik und fachbezogene Transferforschung an der Technische Universität Dortmund und am IPN
5) Prof. Dr. Susanne Seeber, SWK-Mitglied und Professorin für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung an der Georg-August-Universität Göttingen
Der Bundesvorstand des BvLB – unserer Dachorganisation – wird sich in seiner Sitzung am 9./10. Mai mit dem Gutachten, das von Frau Prof. Dr. Susanne Seeber vorgestellt werden wird, befassen. Wir werden über die Ergebnisse der Beratung und daraus resultierender Forderungen des BVLB berichten.
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Tarifeinigung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen – eine kritische Bewertung
![]() Mit großem Interesse haben wir den Arbeitskampf für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen verfolgt, denn das Ergebnis hat eine Signalwirkung für die im Herbst anstehenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder und damit auch für uns Lehrkräfte. Bei einer Laufzeit von 27 Monaten, rückwirkend zum 1. Januar 2025, sollen die Einkommen in zwei Schritten um insgesamt 5,8% steigen. Im ersten Schritt erhalten die Beschäftigten ab 1. April 2025 eine lineare Erhöhung von 3%, mindestens 110 €, der zweite Schritt folgt ab 1. Mai 2026 mit einer weiteren linearen Erhöhung in Höhe von 2,8%. Auszubildende erhalten ab den jeweiligen Terminen jeweils zusätzlich 75 €.
Mit Blick auf die von dbb und verdi geforderten 8 % bei 12 Monaten Laufzeit stellt sich das Ergebnis eher dürftig dar. Allerdings enthält der Tarifabschluss weitere Komponenten, wie die Verdoppelung der Schicht- und Wechselschichtzulagen und die Erhöhung der Jahressonderzahlung (13. Monatsgehalt). Zudem erhalten die Beschäftigten ab dem Jahr 2027 einen weiteren Urlaubstag. Alles in allem insofern ein Paket, das schließlich von den Tarifparteien akzeptiert wurde. Mit Blick auf die im Herbst anstehenden Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft der Länder wirft das Ergebnis aus Perspektive der über eine Million Lehrkräfte jedoch einige Fragen auf. Denn wie können die zusätzlichen Errungenschaften, die über die lineare Besoldungserhöhung hinausgehen, für Lehrkräfte wirksam werden? Ein weiterer Urlaubstag ist mit den Ferien ohnehin abgegolten. Ein 13. Monatsgehalt gibt es bei uns schon lange nicht mehr. Und von der Erhöhung der Schichtzulage, den Polizistinnen und Polizisten sei sie gegönnt, davon haben wir Lehrkräfte auch nichts.
Es ist zu befürchten, dass diese Zusatzleistungen auch in den Tarifvertrag der Länder einfließen werden, ohne dass es für Lehrkräfte einen adäquaten Ausgleich gibt. Damit würde der Beruf der Lehrkraft gegenüber anderen Tätigkeiten im öffentlichen Dienst abgewertet und weiter an Attraktivität verlieren. Davor warnt der VLW ausdrücklich! |
Informationen für angehende Personalräte – Freistellungsstunden und Fortbildungsangebote
Freistellungsstunden des ÖPR – Hinweis zum EPOS-Schreiben an die Schulleitungen
Am 24. März hat das Ministerium ein Schreiben an die Schulleitungen geschickt, in dem es einen „verantwortungsbewussten Umgang bei der Vergabe von Freistellungen“ für Personalräte über die Einigungsformel hinaus anmahnt. VLW und vlbs haben diese restriktive Vorgabe scharf kritisiert, denn sie berücksichtigt nicht, dass es sich bei der Einigungsformel aus dem Jahr 1993 lediglich um eine Mindestfreistellung handelt. Darüber hinaus ist in den Blick zu nehmen, dass weitere Freistellungen erforderlich sind, da in der Regel vereinbart wird, dass die ÖPR-Sitzungen außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Dies ist sicherlich an fast allen Schulen der Fall! Somit ist auch der Grundsatz gewahrt, dass die Personalratsarbeit während der Arbeitszeit stattfindet und nicht zu Lasten der persönlichen Freizeit. Eine darüberhinausgehende Freistellung ist gerechtfertigt, wenn besondere Erschwernisse an einer Schule hinzukommen, zum Beispiel wegen einer umfassenden Sanierung des Schulgebäudes oder wegen dislozierter Dienstorte (Dependancen). Im Gespräch mit den verantwortlichen Referenten im Ministerium wurde diese Sichtweise bestätigt. Sollten Sie unsicher sein, ob die Dienstvereinbarung an Ihrer Schule angemessen ist, dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne! Unsere Kontaktdaten finden Sie unter www.vlw-rlp.de und www.vlbs.org
Fortbildungsangebote für neugewählte Personalräte – Wegen begrenzter Teilnehmerzahl jetzt schon anmelden!An die Kandidatinnen und Kandidaten der ÖPR-Wahl 2025
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit Ihrer Kandidatur zum örtlichen Personalrat leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum demokratischen Miteinander an unseren Schulen, der weit über die reine Interessenvertretung Ihrer Kolleginnen und Kollegen hinausreicht. Das Amt bringt Rechte und Pflichten mit sich, die Sie kennen sollten. Die Fachverbände für berufsbildende Schulen VLW und vlbs unterstützen Sie dabei. Wir bieten die folgenden Fortbildungsveranstaltungen an, zu denen wir Sie herzlich einladen. Alle Veranstaltungen und das Anmeldeformular finden Sie unter
Ihr VLW-Team
Online-Fortbildung des VLW: Neu im ÖPR - Was erwartet mich?
Montag, 19. Mai, 16:00 - 17:30 Uhr
oder alternativ am Dienstag, 20. Mai, 16:00 - 17:30 Uhr In dieser Veranstaltung werden erste Fragen zur Arbeit des ÖPR beleuchtet, z. B. zu gesetzlichen Grundlagen, zu Freistellungsstunden, zur Zusammenarbeit mit der Schulleitung und zu typischen Aufgaben im Schuljahresverlauf. Aber auch das gegenseitige Kennenlernen soll ermöglicht werden.
Anmeldung: Bitte bis 16. Mai an die VLW-Geschäftsstelle unter post@vlw-rlp.de . Von dort erhalten Sie den BBB-Zugangslink.
Präsenz-Fortbildung des VLBS mit Übungen zu typischen Fragen der Personalratsarbeit und zum Kennenlernen.
Dienstag, 03. Juni, 10:00 – 16:00 Uhr, in Kaiserslautern
oder alternativ am Donnerstag, 12. Juni, 10:00 – 16:00 Uhr, in Koblenz Themen der Veranstaltungen sind beispielsweise: Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG), Freistellungsstunden für ÖPRe, Aufgaben im Laufe eines Schuljahres und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung.
Anmeldung: Eine schriftliche Einladung erhalten die neuen Örtlichen Personalräte nach der Wahl. Anmeldungen werden von der VLBS-Geschäftsstelle entgegengenommen (E-Mail: veranstaltung@vlbs.org).
Präsenz-Fortbildung des VLW mit Fallbeispielen und einem ersten Erfahrungsaustausch.
Montag, 15. September, 9:00 – 16:00 Uhr, im Dorint-Hotel, Karl-Heinz-Kipp-Str. 13, 55232 Alzey
oder alternativ am Donnerstag, 25. September, 9:00 – 16:00 Uhr, im Hotel „Zur Post“, Mayener Str. 26, 56753 Welling In dieser Veranstaltung zeigen wir die wichtigsten rechtlichen Grundlagen (LPersVG) auf. Insbesondere erläutern wir die Beteiligungsrechte des ÖPR und die anfallenden Aufgaben im Schuljahresverlauf. Darüber hinaus bieten wir die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und beantworten und diskutieren Ihre Fragen.
Anmeldung: Bitte bis 5. September bequem auf unserer Website unter www.vlw-rlp.de/terminkalender oder per Mail an die VLW-Geschäftsstelle unter post@vlw-rlp.de .
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