Inflationsausgleichsprämie auch für angestellte Lehrkräfte in Elternzeit
Eine tarifbeschäftigte Lehrerin in Nordrhein-Westfalen war vor dem Arbeitsgericht Essen erstinstanzlich erfolgreich. Sie hatte geklagt, da sie während ihrer Elternzeit von der tariflich vereinbarten Inflationsausgleichszahlung ausgeschlossen wurde. Die Berufung vor dem nächsthöheren Gericht wurde zugelassen. Somit muss man auf den weiteren Verlauf gespannt sein. Betroffenen Tarifbeschäftigten, d.h. angestellten Lehrkräften, empfiehlt der VLW Rheinland-Pfalz die Geltendmachung der Ansprüche mittels eines Antrags an den Arbeitgeber.
Bitte beachten Sie, dass die Geltendmachung für verbeamte Lehrkräfte nicht geeignet / vorgesehen ist. Hierzu müssen zunächst die besoldungsrechtlichen Umstände geklärt werden. Handlungsempfehlungen dazu sind zu gegebener Zeit vom dbb Rheinland-Pfalz zu erwarten.