VLW: Kontaktdaten der neuen Landesgeschäftsstelle
Arbeitsschutz: Bildschirmarbeitsplatzbrille ab sofort für alle Lehrkräfte möglich.
VLW: Kontaktdaten der neuen Landesgeschäftsstelle.
Endlich erfüllt das Land Rheinland-Pfalz die langjährige Forderung des VLW Rheinland-Pfalz nach Bildschirmarbeitsplatzbrillen für Lehrkräfte. Das Bildungsministerium informierte heute darüber, dass von nun ab grundsätzlich jede Lehrkraft, die eine Bildschirmarbeitsplatzbrille medizinisch benötigt, eine solche vom Land bezahlt bekommt. Dazu hat das Land mit zwei großen Optik-Anbietern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Kritisch sieht der VLW jedoch das aufwendige Prozedere, um in den Genuss einer solchen Brille zu kommen. Das vorgesehene Verfahren, das noch nicht etabliert ist, soll wie folgt aussehen:
- Zunächst benötigt die betroffene Lehrkraft einen Termin beim Institut für Lehrergesundheit (IfL) zur betriebsärztlichen Untersuchung. Da der Weg für die meisten Kolleginnen und Kollegen nach Mainz allerdings zu weit sein dürfte, wird geprüft, ob Tele-Sprechstunden bzw. Sprechstunden in regionaler Nähe der Betroffenen angeboten werden können.
- Bei entsprechendem Befund erhält die Lehrkraft eine Empfehlung, mit der sie sich an die ADD wendet, um dort einen Bezugsschein für eine Brille bei einem der oben genannten Optik-Anbieter zu erhalten. Eine Liste der angeschlossenen Fachgeschäfte soll in Kürze veröffentlicht werden.
Als weiteren Punkt kritisiert der VLW, dass lediglich eine Basis-Ausstattung bei der Brille übernommen bzw. bezuschusst werden soll. Extras, wie ein abweichendes Gestell oder besondere Gläser, müssen von der betroffenen Lehrkraft selbst bezahlt werden. Grundsätzlich zeigt der VLW
Verständnis dafür, dass es bei den Kosten eine Deckelung geben muss. Diese sollte jedoch nicht so gesetzt werden, dass sich die zugesagte Leistung des Landes auf ein Minimum reduziert. Leider liegen bislang noch keine Details vor, z. B. bezüglich Kunststoffgläsern, Entspiegelungen, Blaufiltern, Beschichtungen etc. Der VLW wird sich jedoch dafür einsetzen, dass die erstattungsfähige Ausstattung
einem medizinisch sinnvollen Standard entspricht. Erfreulicherweise entfällt künftig die Notwendigkeit, zwei Kostenanschläge einzuholen und einzureichen. Dennoch fürchtet der VLW, dass in Einzelfällen die aufwendige Prozedur nicht im Verhältnis zur erstatteten Brille steht, je nachdem wie weit die Wege sind, die von der betroffenen Lehrkraft zum IfL bzw. zum teilnehmenden Optikerfachgeschäft gefahren werden müssen. Zumal der Augenoptiker in der Regel mindestens zwei Mal besucht werden muss. Einmal um die Brille zu bestellen, und ein zweites Mal, um sie abzuholen.
Mit der Neuwahl des VLW-Landesvorsitzenden wechselt auch die Ansprechperson und die Anschrift der Landesgeschäftsstelle. Die Kontaktdaten lauten ab sofort wie folgt.
VLW-Landesgeschäftsstelle
Elisabeth Huth
Rutschbach 10
56736 Kottenheim
info@vlw-rlp.de
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Website
Der VLW wünscht seinen Mitgliedern angenehme und erholsame Herbstferien!