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Umfrage zur Arbeitszeiterfassung
 
 
VLW-Umfrage zur Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften - Ihre Meinung ist gefragt!
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
„Lehrer haben vormittags Recht und nachmittags frei“ – Wer hat diesen Spruch nicht schon einmal gehört? Aber wie viel arbeiten Lehrerinnen und Lehrer eigentlich tatsächlich? Laut Urteil des Europäischen Gerichtshof sind Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer verpflichtet. Die KMK versucht eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, da für Lehrkräfte das Deputatsmodell gilt. D.h. es werden lediglich die gehaltenen Unterrichtsstunden erfasst. Was in der sogenannten ungebundenen Arbeitszeit geleistet wird, dazu gibt es weder eine Dokumentation noch eine Erfassung von Überstunden. Eine Studie der Universität Mannheim hat ermittelt, dass Berufsschullehrerinnen und -lehrer im Schnitt 3 Stunden pro Woche mehr arbeiten, als es der regulären Arbeitszeit von 41 Stunden je Woche bei Beamten in Baden-Württemberg entspricht. Während Überstunden bei Bediensteten des Landes ausgeglichen oder bezahlt werden, ist dies bei Lehrkräften nicht der Fall, wenn die Überstunden in der ungebundenen Arbeitszeit angefallen sind.
 
Wir interessieren uns für Ihre Meinung zu dieser Thematik und möchten Sie bitten, an unserer anonymen Umfrage teilzunehmen. Das Ergebnis kann uns helfen, Ihre Interessen zu vertreten.
 
Die Bearbeitungszeit beträgt lediglich ca. 5 Minuten. Weitere Informationen zum Thema „Lehrkräfte-Arbeitszeit“ finden Sie in unserem aktuellen VLW kompakt.
 
Wir bedanken uns für Ihre Teilnahme!
Ihr VLW-Landesvorstand
 
 
 
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Sollte Arbeitzeit erfasst werden?
Sind Sie für eine Erfassung der Arbeitszeit der Lehrkräfte?:




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Bedeutung der Arbeitszeiterfassung
Wie wichtig finden Sie die Erfassung der Arbeitszeit bei Lehrkräften?:




Wie könnten sich Ihrer Meinung nach die Arbeitsbedingungen (z.B. Mehrarbeit) durch die Erfassung verbessern?:



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Ich arbeite pro Woche durchschnittlich… (TZ-Kräfte entsprechend weniger als 40 Std.):
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