Die nächste VLW-Landesdelegiertenversammlung steht an:
Die VLW-Orts- und VLW-Bezirksverbände werden gebeten, frühzeitig Delegierte zu wählen.
Delegierte
Auszug aus §12 der Satzung
8) Die Bezirksversammlung wählt aus den Reihen der Mitglieder des Bezirks nach eigenem Verfahren je angefangene zehn Mitglieder einen Delegierten sowie eine ausreichende Anzahl an Ersatzdelegierten. Maßgebend für die Berechnung ist die Zahl der Mitglieder, die bis drei Monate vor der Landesdelegiertenversammlung ihren Beitrag gezahlt haben. Die Delegierten sind spätestens vier Wochen vor der Landesdelegiertenversammlung bei der Landesgeschäftsstelle zu benennen.
Unabhängig von den Delegierten hat jedes Mitglied das Recht, die LDV zu besuchen.
Anträge sind bis spätestens 30.09.2024 beim Landesvorsitzenden einzureichen
Für die Landesversammlung können noch bis 30. September Anträge, z. B. zu bildungspolitischen Forderun- gen und auch zu verbandsinternen Angelegenheiten, eingereicht werden. Von der LDV beschlossene Anträge stellen das Auftragsbuch des künftigen Landesvorstands dar. Insbesondere die bildungs- und schulpolitischen Anträge werden erfahrungsgemäß von den verantwortlichen Akteuren sehr aufmerksam zur Kenntnis genommen, da sie ein realistisches Abbild der Situation an unseren BBSn darstellen und unsere Forderungen transportieren.
Kontaktdaten: Dirk Mettler email: info@vlw-rlp.de oder per Post: Hildchen 7, 56077 Koblenz
Anträge
§ 12 der Satzung
3) Anträge von Mitgliedern, Ortsverbänden und Bezirksverbänden müssen in der Landesdelegiertenversammlung behandelt werden, wenn Sie mindestens fünf Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden eingereicht worden sind. Später eingereichte Anträge können behandelt werden, wenn die Landesdelegiertenversammlung die Dringlichkeit mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen feststellt. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
Bitte beachten Sie dazu die satzungsgemäßen Fristen und unsere weiteren Informationen.
Hilfreiche Links: