
Themenübersicht 08-2025 |
Da haben sich wahrscheinlich viele Kolleginnen und Kollegen verwundert die Augen gerieben, als sie vom neuesten Coup unseres Bildungsministers erfahren haben – womöglich sogar von den eigenen Schülerinnen und Schülern. Auf die missglückte Kommunikationsstrategie, die von dem Schreiben Angesprochenen nicht mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf vor der Öffentlichkeit zu informieren, will ich an dieser Stelle gar nicht weiter eingehen.
Inhaltlich offenbart das Schreiben eine Vorstellung von Bildung, die mit der Realität an Berufsbildenden Schulen – gelinde gesagt – wenig, bis nichts zu tun hat. Natürlich wünschen wir uns alle Schülerinnen und Schüler, die von „intrinsischer Motivation“ geleitet (ein Begriff, der in meiner Referendarszeit übrigens auf dem Index stand!) und lernhungrig sind. Leider sind Exemplare dieser Gattung rar geworden. Die Praxis zeigt, dass die allermeisten Schülerinnen und Schüler punktuell, auf einen angekündigten Leistungsnachweis hin lernen, also aus einer „extrinsischen Motivation“ heraus. Ein regelmäßiges Aufarbeiten des in der Schule gelernten Stoffes findet so gut wie nicht mehr statt. Unangekündigte Leistungsüberprüfungen können durchaus als kleine Motivationshilfen dienen. Das ist zwar nicht schön, aber wirksam.
Zur Verwirrung in den Schulen trägt das mediale Echo bei, das von der Abschaffung oder gar vom „Verbot“ unangekündigter Hausaufgabenüberprüfungen (so die Rhein-Zeitung in der Ausgabe vom 19. August 2025) spricht. Auch hier ist die Kommunikation des Bildungsministeriums nicht geglückt, denn dem Rundschreiben unseres Ministers kann man kein Verbot unangekündigter Leistungsnachweise entnehmen. In diesem Schreiben wirbt er für sein Bildungskonzept und appelliert an die ihm unterstellten Lehrkräfte, fortan auf unangekündigte Leistungsüberprüfungen zu verzichten. Beides ist sein gutes Recht. Eine darüber hinausgehende Anweisung würde unseres Erachtens gegen die bestehende Rechtsordnung verstoßen, denn unangekündigte Leistungsnachweise basieren auf den Regelungen der „Schulordnung für die öffentlichen berufsbildenden Schulen“. In den Paragrafen 31 bis 33 ist dazu alles gesagt. Nach Rechtsauffassung des VLW kann auch ein Minister eine Verordnung nicht mit einem Rundschreiben außer Kraft setzen und eine solche Absicht würden wir ihm auch nie unterstellen. Dementsprechend bleibt das Schreiben lediglich ein eindrücklicher Appell des Ministers an uns Lehrkräfte. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
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In Frankfurt/Main formiert sich Widerstand gegen die vorübergehende Nutzung leerstehender Räume in einem Gymnasium durch eine Berufsschule, deren eigenes Gebäude aufgrund von Asbest saniert werden muss. Eltern protestieren mit Petitionen und äußern Befürchtungen über einen vermeintlich negativen Einfluss der älteren Berufsschüler auf die jüngeren Gymnasiasten, so z. B.: … die Schulformen passten nicht zueinander … der Altersunterschied sei zu groß … die pädagogische Arbeit könne leiden … eine Schule solle ein Schutzraum für die Kinder sein … Berufsschüler könnten einen schlechten Einfluss auf die Kinder im Gymnasium haben … Gymnasiastinnen und Gymnasiasten könnten mit Alkohol, Drogen, Rauchen, Sex und anderen Erwachsenen-Verhaltensweisen in Kontakt kommen … die Sicherheit und Entwicklung der Kinder werde riskiert.
Der Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB), Mitglied im Deutschen Lehrerverband (DL), weist diese Haltung entschieden zurück. Die Vorsitzenden Pankraz Männlein und Sven Mohr betonen: „Berufsschülerinnen und Berufsschüler sind keine Problemfälle – sie sind Teil der Lösung.“ Sie übernehmen Verantwortung in systemrelevanten Bereichen wie Pflege, Transport und Versorgung – Berufe, ohne die unsere Gesellschaft nicht funktionieren würde. Ihre Ausbildung ist ebenso wertvoll wie ein akademischer Weg.
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DL-Präsident Stefan Düll unterstreicht diese Sichtweise und appelliert an Dialogbereitschaft und gegenseitigen Respekt:
„In der heutigen Zeit braucht es mehr gesellschaftliche Kommunikation, Austausch und Zusammenhalt statt Distanzierung.“ Er spricht aus Erfahrung: Als Schulleiter eines Gymnasiums, das sich ein Gelände mit einer Realschule und einem beruflichen Schulzentrum teilt, hebt er die positive Zusammenarbeit aller Schulformen hervor. Das Miteinander sei bereichernd, Veranstaltungen würden gemeinsam geplant und Einrichtungen geteilt. „Wer etwas braucht, bekommt die Unterstützung der anderen Schulen“, so Düll.
Unser Dachverband BvLB fordert klar: Begegnung statt Bildungsdünkel. Brücken bauen statt Mauern.
In einer pluralistischen Demokratie sind Durchlässigkeit, Wertschätzung und Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zentrale Pfeiler.
In einer pluralistischen Demokratie sind Durchlässigkeit, Wertschätzung und Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zentrale Pfeiler.
Der DL stellt sich geschlossen hinter diese Botschaft: Bildung gelingt nur gemeinsam.
Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung: https://www.bvlb.de/2025/07/25/pressemeldung-unglaublich/
Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 erweitert Rheinland-Pfalz den digitalen Arbeitsplatz für Lehrkräfte um zwei zentrale Angebote: eine einheitliche Lehrkräfte-Mailadresse sowie den sicheren Onlinespeicher „Safe“. Beide Angebote sind über das Bildungsportal RLP erreichbar und ergänzen die bisherigen digitalen Dienste.
Die einheitliche Mailadresse wird nach und nach bis zum Ende des ersten Halbjahres eingeführt. Jede Lehrkraft erhält automatisch ein Postfach mit einem Gigabyte Speicherplatz. Die Adressen folgen einem einheitlichen Schema (vorname.nachname@schulen.rlp.de) und erleichtern so die interne Kommunikation sowie die Transparenz nach außen. Für Schulen, die eigene E-Mail-Adressen haben ist diese Adresse optional anzusehen.
Mit dem Onlinespeicher „Safe“ steht ein geschützter Datenraum mit fünf Gigabyte Speicher zur Verfügung. Er ist durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung abgesichert und speziell für sensible Daten wie Notenlisten, Klassenarbeiten oder Konferenzbeschlüsse ausgelegt. Damit werden Schulen von Fragen des Datenschutzes entlastet und der Safe schafft Raum für eine sichere Zusammenarbeit innerhalb von Kollegien. Technisch ist es ein Zusatzreiter und ist ähnlich dem bisherigen Speicher unter „meine Daten“ aufgebaut.
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Im Zuge der verstärkten Zusammenarbeit lädt uns der vlbs zu seinem Berufsschultag in Neuwied am 18.09.2025 ein. Die offiziele PL-Veranstaltung bietet u.a. in 25-30 Workshops interessante Impulse zu unterschiedlichen schulischen Themen an.
Die Anmeldung und nähere Informationen finden Sie unter: https://vlbs.org/index.php/berufsschultag-2025
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Gerne weisen wir noch auf freie Plätze in den Personalratsschulungen im September hin.
Informations- und Anmeldemöglichkeiten erreichen Sie über: https://vlw-rlp.de/terminkalender/
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Start ins Schuljahr 2025/2026, viele motivierende Erlebnisse und die nötige Gelassenheit für die täglichen Herausforderungen.
Ihr VLW-Team
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