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Newsarchiv
Newsletter 04-2024
dbb-Gewerkschaftstag Mainz
Urteil zu Inflationsausgleich in Elternzeit
Umfrageergebnisse Arbeitszeitserfassung
 
Themenübersicht 04/24

 
dbb-Gewerkschaftstag in Mainz
 
 
 
Mit Grußworten, u. a. von Ministerpräsidentin Malu Dreyer, und der Festansprache des dbb-Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach wird die öffentliche Veranstaltung im Rahmen des dbb-Gewerkschaftstages am Dienstag in Mainz beginnen. Unter dem Motto „dbb-rheinland-pfalz – Fortschritt mit Erfahrung“ wird auch gleichzeitig das 75-jährige Bestehen des dbb-Rheinland-Pfalz gefeiert. Am Gewerkschaftstag, der alle 5 Jahre stattfindet, wird der dbb-Landesvorstand neu gewählt und es findet die Abstimmung zu etwa 100 Anträgen der Mitgliedsgewerkschaften und -verbände statt. Durch diese werden die Aufgaben und gewerkschaftspolitischen Ziele für die neue Amtsperiode festgelegt.
 

 
Erstes gerichtliches Urteil zum Anspruch auf Inflationsausgleichszahlung in der Elternzeit
 
 
Eine tarifbeschäftigte Lehrerin in Nordrhein-Westfalen war vor dem Arbeitsgericht Essen erstinstanzlich erfolgreich. Sie hatte geklagt, da sie während ihrer Elternzeit von der tariflich vereinbarten Inflationsausgleichszahlung ausgeschlossen wurde. Die Berufung vor dem nächsthöheren Gericht wurde zugelassen. Somit muss man auf den weiteren Verlauf gespannt sein. Betroffenen Tarifbeschäftigten, d. h. angestellten Lehrkräften, empfiehlt der VLW Rheinland-Pfalz die Geltendmachung der Ansprüche mittels eines Antrags an den Arbeitgeber. Den Musterantrag finden Sie auf der VLW-Website unter Service, Beihilfe, ..... Bitte beachten Sie, dass die Geltendmachung für verbeamte Lehrkräfte nicht geeignet/vorgesehen ist. Hierzu müssen zunächst die besoldungsrechtlichen Umstände geklärt werden. Handlungsempfehlungen dazu sind zu gegebener Zeit vom dbb Rheinland-Pfalz zu erwarten.
 
 

 
Ergebnis der VLW-Umfrage zur Arbeitszeiterfassung bei Lehrkräften
 
 
Der VLW Rheinland-Pfalz bedankt sich bei seinen Mitgliedern für insgesamt 148 Rückmeldungen zu unserer Umfrage zur „Arbeitszeiterfassung bei Lehrkräften“.
 
Dabei ergab sich ein gemischtes Ergebnis (Siehe hierzu auch die graphische Darstellung).
 
Während sich 50 % mit „ja“ oder „eher ja“ für eine Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften auch außerhalb des Unterrichts aussprachen, antworteten 37 % mit „nein“ oder „eher nein“. 13 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer antworteten mit „weiß nicht“.
 
Ein abweichendes Bild ergab sich bei der Fragestellung nach der Wichtigkeit der Arbeitszeiterfassung, zu der immerhin 67 % mit „sehr wichtig“ oder „eher wichtig“ antworteten. 24 % stimmten für „unwichtig“ und 9 % mit „weiß nicht“.
 
Gleichzeitig sind die Erwartungen an eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch eine Arbeitszeiterfassung eher gering bis zurückhaltend. 55 % erwarten „keine“ oder „eher keine“ Verbesserungen. Zusammen 39 % erwarten „deutliche“ oder „nur kleine“ Verbesserungen. 6 % antworteten hierzu mit „weiß nicht“.
 
Auf die Frage zur Arbeitszeit pro Woche gaben 74 % an, dass sie mehr als 40 Zeitstunden arbeiten (bei Teilzeit im entsprechenden Verhältnis). 18 % kommen mit etwa 40 Zeitstunden hin, 7 % arbeiten eher weniger.
 
Weitere Erkenntnisse ergeben sich bei Betrachtung der freien Antworten zu Gründen für und gegen die Erfassung der Lehrkräftearbeitszeit. Für die Erfassung der Arbeitszeit lassen sich die folgenden vier Schwerpunkte erkennen.
  1. Belastung: Die außerunterrichtlichen Tätigkeiten haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und beanspruchen einen großen Teil der Arbeitszeit.
  2. Transparenz: Es gibt bislang keine quantitativen Erhebungen zum tatsächlich anfallenden Aufwand außerhalb der Unterrichtszeit. Dieser könnte durch die Erfassung sichtbar werden.
  3. Gerechtigkeit: Überstunden und Mehrarbeit müssen vergütet oder ausgeglichen werden.
  4. Wertschätzung: Die Darstellung der geleisteten Arbeit würde zu höherer gesellschaftlicher Akzeptanz gegenüber den Leistungen von Lehrkräften führen.
Bei den angeführten Gründen gegen eine Arbeitszeiterfassung lassen sich die folgenden Schwerpunkte identifizieren.
 
  1. Zusätzlicher Aufwand / Messbarkeit: Die Arbeitszeiterfassung in der ungebundenen Arbeitszeit kann nur von der Lehrkraft selbst durchgeführt werden, was wiederum zusätzlichen Arbeitsaufwand erfordert. Die Arbeitszeit lässt sich nicht immer objektiv messen. Was zählt dazu, was nicht?
  2. Konsequenzen: Es bestehen Zweifel, dass die Arbeitszeiterfassung tatsächlich zu Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen führt. Unter anderem besteht die Sorge, dass die Arbeit, auch während der Ferien, in Präsenz in der Schule geleistet werden muss, um eine Zeiterfassung zu ermöglichen.
 
Vielfach genutzt wurde die Möglichkeit, offene Fragen und Anmerkungen zum Thema zu formulieren, deren Darstellung den Rahmen dieses Newsletters jedoch sprengen würde. Sie haben die Möglichkeit alle Ergebnisse einschl. der freien Antworten hier auf unserer Homepage anzusehen.
 
Der VLW-Landesvorstand bedankt sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, insbesondere für die Vielfalt an interessanten Rückmeldungen, die uns wertvolle Argumente für unsere Arbeit in den Personalräten, für die Gespräche im Ministerium, mit Bildungspolitikerinnen und -politikern sowie gegenüber den weiteren Akteuren in der beruflichen Bildung bieten.
 
Der VLW-Landesvorstand sieht im Ergebnis der Umfrage seine Forderungen bezüglich der Lehrkräfte-Arbeitszeit gegenüber der Politik als bestätigt. Die Belastungen in der ungebundenen Arbeitszeit müssen dringend reduziert werden. Im Sinne einer Verbesserung von Unterrichtsqualität und individueller Förderung ist zudem eine Reduzierung des Wochendeputats, begleitet von kleineren Klassen, anzustreben. In pädagogisch herausfordernden Klassen ist zudem der Unterricht im Team-Teaching zu ermöglichen. Lehrkräfte sollen sich auf ihr Kerngeschäft des Unterrichts fokussieren können. Dazu benötigen sie Unterstützung durch multiprofessionelle Teams, insbesondere für Verwaltungsaufgaben und für den Umgang mit sozial auffälligen Schülerinnen und Schülern.
 
Sie sind anderer Meinung oder wollen noch etwas hinzufügen? Dann schreiben Sie uns unter redaktion@vlw-rlp.de.
 
Ihr VLW-Redaktionsteam
 
 

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