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Aktuelles
Inflationsausgleichsprämie
Inflationsausgleichsprämie auch für angestellte Lehrkräfte in Elternzeit
Eine tarifbeschäftigte Lehrerin in Nordrhein-Westfalen war vor dem Arbeitsgericht Essen erstinstanzlich erfolgreich. Sie hatte geklagt, da sie während ihrer Elternzeit von der tariflich vereinbarten Inflationsausgleichszahlung ausgeschlossen wurde. Die Berufung vor dem nächsthöheren Gericht wurde zugelassen. Somit muss man auf den weiteren Verlauf gespannt sein. Betroffenen Tarifbeschäftigten, d.h. angestellten Lehrkräften, empfiehlt der VLW Rheinland-Pfalz die Geltendmachung der Ansprüche mittels eines Antrags an den Arbeitgeber.
 
 
Bitte beachten Sie, dass die Geltendmachung für verbeamte Lehrkräfte nicht geeignet / vorgesehen ist. Hierzu müssen zunächst die besoldungsrechtlichen Umstände geklärt werden. Handlungsempfehlungen dazu sind zu gegebener Zeit vom dbb Rheinland-Pfalz zu erwarten.
 


 
Der Vorstand des VLW wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest sowie ein glückliches neues Jahr 2025 und vor allem Gesundheit. Zudem schöne und erholsame Weihnachtsferien.
 

Bildungszitate:
„Das Wunderbare an der Bildung ist, dass jeder sie will und man sie wie Grippe weitergeben kann, ohne selbst auf etwas zu verzichten.“
(Evelyn Arthur St. John Waugh)
 
 
Weitersagen:
Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen
Hildchen 7
56077 Koblenz

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