PAUSE
PAUSE
Aktuelles
Besoldungsanpassung
Übernahme der Tariferhöhung auf die Beamten.
 
Auszahlung vermutlich im September
Ministerpräsident Gordon Schnieder und Finanzministerin Doris Ahnen: Werden das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten übertragen
 
„Unsere Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter sorgen jeden Tag dafür, dass unser Gemeinwesen funktioniert – in Schulen, bei Polizei und Justiz, in den Finanzämtern, den Verwaltungen und vielen weiteren Bereichen. Sie tragen Verantwortung für Sicherheit, Bildung, Rechtsstaatlichkeit und das Funktionieren unseres Landes. Mit der Übertragung des Tarifergebnisses sorgen wir dafür, dass sie an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben und die Belastungen durch die Inflation ausgeglichen werden. Die Anpassung ist Ausdruck unserer Wertschätzung und zugleich eine wichtige Investition in die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes“, erklärten Ministerpräsident Gordon Schnieder und Finanzministerin Doris Ahnen nach der Kabinettsentscheidung.
 
Das Tarifergebnis vom 14. Februar 2026 soll zeitgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter übertragen werden. Vorgesehen ist eine Anpassung der Bezüge zum 1. April 2026 um 3,3 Prozent, zum 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent sowie zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent. Entsprechendes gilt für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
 
Für Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sind zu denselben Zeitpunkten Festbetragserhöhungen von zweimal 60 Euro und einmal 30 Euro vorgesehen.

Die Übertragung erfolgt zudem systemgerecht und beinhaltet daher eine lineare Umrechnung des im Tarifabschluss vereinbarten Mindestanpassungsbetrages. Das sichert auch in der untersten Besoldungsgruppe einen Gehaltszuwachs von mindestens 100 Euro im ersten Anpassungsschritt und wahrt gleichzeitig das verfassungsrechtliche Abstandsgebot. Ein verfassungskonformes Alimentationsniveau ist durch das vorliegende Anpassungsgesetz weiterhin gewährleistet. Darüber hinaus wird das beamtenrechtliche Doppelverdienermodell sachgerecht und zeitgemäß entsprechend der gesamtgesellschaftlichen Realität fortentwickelt.

„Im Rahmen der Übernahme des Tarifergebnisses werden auch die Zulagen für Wechselschicht- und Schichtdienst deutlich angehoben. Künftig betragen diese entsprechend der bisherigen Staffelung 200, 120, 90 beziehungsweise 70 Euro. Damit wird den besonderen Belastungen dieser Dienstformen noch stärker Rechnung getragen“, sagte Ministerpräsident Schnieder.
Die Übertragung des Tarifergebnisses verursacht für den Landeshaushalt Kosten von rund 166 Millionen Euro im Jahr 2026, rund 337 Millionen Euro im Jahr 2027 sowie rund 431 Millionen Euro im Jahr 2028 mit entsprechender Folgewirkung für die kommenden Jahre. 

„Dies ist eine erhebliche, aber bewusste Schwerpunktsetzung in einen leistungsfähigen und attraktiven öffentlichen Dienst. Unsere Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag für das Gemeinwohl. Mit der Besoldungsanpassung stärken wir die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes“, betonte Finanzministerin Ahnen.
 
Quelle: 
 
 
Hinweis des Landesamts für Finanzen:
 
Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028
 
Es ist vorgesehen, die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, der Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz ab dem 01.04.2026, 01.03.2027 sowie 01.01.2028 anzupassen. Grundlage hierfür ist der Entwurf eines Landesgesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2026/2027/2028.
Das Ministerium der Finanzen hat eine Pressemitteilung herausgegeben. Diese finden Sie auf dieser Seite oben.
 
Hinweise zum weiteren Verfahren beim Landesamt für Finanzen:
Die Auszahlung der erhöhten Bezüge erfolgt voraussichtlich erstmalig mit der Bezügezahlung für den Monat September 2026 (rückwirkend ab dem 01.04.2026). 
Die Vorgriffszahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Umsetzung. Es wird darum gebeten, von Anfragen zum Stand der Besoldungserhöhung abzusehen.   
 
Quelle:

Weitersagen:
Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen
Hildchen 7
56077 Koblenz

 0261 200 690 15
 post@vlw-rlp.de

powered by
Bildquelle:
Anmeldung: