ab 2024 |
Neue Fortbildungen
Neues zum Dienstfahrrad
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Themenübersicht 03/24 |
Online-Fortbildungen der Deutschen Bundesbank
Aktuell wirbt die Deutsche Bundesbank mit den folgenden zwei Online-Fortbildungsangeboten, die für Lehrkräfte an BBS interessant sein können.
Mittwoch, 28. Februar 2024, 15:00 – 17:00 Uhr
Konjunktur und Staatsfinanzen
Solide Staatsfinanzen sind Grundvoraussetzung für eine stabile Währung, diese wiederum ist Voraussetzung dafür, dass konjunkturelle Maßnahmen wirken können. Welche Faktoren und Kennzahlen dabei wichtig sind und wie sie zusammenhängen, erläutern die Expertinnen und Experten der Deutschen Bundesbank in diesem Vortrag Programm
15:00 - 16:00 Uhr: Wo kommt es her? Hintergründe zum Wirtschaftswachstum • Zusammensetzung des Bruttoinlandsprodukts • Historischer Rückblick • Aktuelle Wachstumstrends • Konjunkturausblick der Bundesbank 16:00– 17:00 Uhr: Die Bedeutung solider Staatsfinanzen • Struktur der Staatsfinanzen in Deutschland • Nationale und internationale Schuldenregeln • Spannungsfeld Geldpolitik und Staatshaushalt Mittwoch, 13. März 2024, 15:00 – 16:00 Uhr
Aktuelles zur Geldpolitik der EZB
Kurz und knapp: Die Experten der Deutschen Bundesbank informieren
Aktuell beschäftigen uns viele Krisen: die Invasion russischer Truppen in der Ukraine und der Preisanstieg bei vielen Alltagsprodukten und eine Inflationsangst. Der angespannte Markt für Halbleiter sowie der Handelsstreit zwischen den USA und China.
In dem neuen kurzweiligenOnline-Format „Aktuelles zur Geldpolitik der EZB“ berichten und informieren die Referenten/innen der Deutschen Bundesbank über die aktuelle Geldpolitik sowie deren Zielsetzungen und Auswirkungen.
Anmeldung über https://evewa.bildung-rp.de/veranstaltungskatalog/ unter der PL-Nummer: 2414350001 Programm
15:00 - 15:15 Grundlagen der Geldpolitik: Ziel, Strategie und Instrumente 15:15 - 15:45 Aktuelle Geldpolitik: - Aktuelle Krisen und die Reaktionen der Notenbanken 15:45 - 16:00 Fragen und Diskussion |
Dienstfahrrad leasen - aktueller Sachstand mit Rechenbeispiel
Laut Information des zuständigen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) ist das Vergabeverfahren zum Dienstrad-Leasing noch nicht abgeschlossen. Dennoch wurden u. a. die folgenden Eckpunkte zur vorgesehenen Regelung bekanntgegeben.
Das Fahrrad-Leasing soll sowohl den Beamtinnen und Beamten des Landes als auch den Tarifbeschäftigten (§ 19b TV-L) angeboten werden.
Ausgenommen sind Beschäftigte:
- in der Probezeit
- in einem gekündigten Arbeitsverhältnis
- wenn das Arbeitsverhältnis kürzer als die zu vereinbarende Leasingdauer andauert
- wenn die Bezüge von einer Abtretung, Aufrechnung oder Pfändung betroffen sind, oder die Schuldnerin oder der Schuldner sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befindet
- wenn das Bruttogehalt nicht mindestens 450 € pro Monat erreicht
Leasingnehmer ist der Arbeitgeber, der dem oder der Bediensteten / Beschäftigten das Fahrrad zur dienstlichen und privaten Nutzung überlässt.
Die Leasingdauer darf maximal 36 Monate betragen und die monatliche Entgeltumwandlung muss der monatlichen Leasingrate entsprechen.
Der oder die Bedienstete / Beschäftigte kann aus dem Angebot eines teilnehmenden Fahrradhändlers ein Fahrrad auswählen, das einschließlich etwaiger Zusatzleistungen (zum Beispiel Versicherungen) und verbundenem Zubehör einen Höchstbetrag von 7.000 Euro nicht über- und einen Mindestbetrag von 750 Euro nicht unterschreitet. Als Preis für das Fahrrad selbst ist dabei die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers einschließlich Umsatzsteuer zugrunde zu legen.
Jeder Bediensteten / Beschäftigten und jedem Bediensteten / Beschäftigten kann jeweils nur ein Fahrrad überlassen werden. Die umgewandelten Entgeltbestandteile sind zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Dies betrifft die Zusatzversorgung (Betriebsrente) der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. Der Leasingnehmer kann ein klassisches Fahrrad oder ein E-Bike / Pedelec mit einer Unterstützung bis 25 km/h auswählen.
Die Leasingrate soll eine Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung und eine unbegrenzte Verschleiß-Abdeckung (einschließlich E-Bike-Akku) umfassen. Ebenso soll die jährliche Inspektion und ein Mobilitätspaket enthalten sein, das neben einer 24-Stunden-Hotline im Schadensfall Abholung / Rücktransport / Ersatzfahrrad und ggf. Hotelübernachtung umfasst.
Die mögliche Steuerersparnis ist vom individuellen Steuersatz abhängig. Das Dienstrad-Leasing wirkt sich durch die Entgeltumwandlung auf die Lohnsteuer aus, da das Bruttogehalt um die Leasingrate sinkt. Im Gegenzug muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Dieser beträgt 1 % des auf volle 100 € abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Fahrradherstellers.
Rechenbeispiel (von der VLW-Redaktion und ohne Gewähr) mit angenommenen Werten, da bislang keine konkreten Angaben des Leasinggebers vorliegen. Angenommen wird ein Beamter mit 5.500,00 € monatlichem Bruttoeinkommen in der Steuerklasse IV/1 der keine weiteren Werbungskosten oder steuermindernde Ausgaben in Abzug bringt.
Siehe hierzu auch auf unserer Homepage https://vlw-rlp.de/service/rechenbeispiel-dienstfahrrad/
Gehaltsabrechnung
Leasing pro Monat
Berechnung des geldwerten Vorteils
Ergebnisrechnung Kauf
Ergebnisrechnung Leasing
Daraus ergibt sich eine Ersparnis beim Leasing von 6.849,60 € minus 5.549,40 € = 1.300,20 €
Im Beispiel sind eventuelle Finanzierungskosten beim Kauf nicht berücksichtigt.
Quellen: Gehaltsrechner: https://rechner24.info Fahrradleasing: https://www.businessbike.de/de/rechner/ Da die Besteuerung bei jeder Person individuell ausfällt, kann das Berechnungsbeispiel nur als Anhaltspunkt dienen. Bei Tarifbeschäftigten kommt noch die Einsparung von Sozialversicherungsabgaben hinzu.
Vorab ist Geduld gefragt, da das Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Aufgrund juristischer Fragen kann aktuell noch kein Zeitpunkt genannt werden, ab dem das Dienstrad-Leasing starten wird.
Bitte achten Sie auf unsere Informationen. Der VLW hält Sie auf dem Laufenden.
Ihr VLW-Redaktionsteam
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