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Stundenentlastung verweigert
Ministerin verweigert Stundenentlastung
Online-Fortbildungen am Nachmittag und Abend bleiben  Ausnahme   
Halber Studientag kann nach der 4. Std. beginnen
Vertretungsunterricht nur in Ausnahmefällen Mehrarbeit

 

Ministerin verweigert Stundenentlastung für Schulleitungen und Lehrkräfte 
Online-Fortbildungen am Nachmittag und Abend sollen Ausnahme bleiben    
Halber Studientag kann nach der vierten Unterrichtsstunde beginnen
Vertretungsunterricht nur in Ausnahmefällen Mehrarbeit

Im Halbjahresgespräch mit Ministerin Dr. Hubig hat der Hauptpersonalrat (HPR) seine Forderung nach Entlastung bekräftigt. Nicht nur die Pandemie, sondern die vielen zusätzlichen Aufgaben, wie Inklusion, Integration, Demokratiebildung und digitale Transformation führen in allen Schularten zu erheblichen Überlastungen. Laut einer Studie des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) führt dies zwischenzeitlich bundesweit zu messbar höheren Personalausfällen an den Schulen, wodurch die Belastungen für die verbleibenden Kolleginnen und Kollegen nochmals ansteigen. Ministerin Hubig weist Forderungen, beispielsweise nach zusätzlichen Anrechnungsstunden oder einer Senkung des Wochendeputats, ebenso vehement zurück wie die VLW-Forderung nach einem flexibel abrufbarem Stundenguthaben. Stattdessen hat Hubig dem HPR zugesagt, sich für die Entlastung der Lehrkräfte stark zu machen, insbesondere von obsoleten Aufgaben bzw. von solchen, die von Verwaltungskräften übernommen werden können. Dies sieht der VLW allerdings skeptisch, da Schulleitungen im Gegenzug Stunden aus der Schulleitungspauschale abgeben sollen und zudem die Schulträger für das Zurverfügungstellen von Verwaltungskräften und Schulsozialarbeitern in die Pflicht genommen werden. Die Schulträger haben jedoch, wie man weiß, finanziell noch geringere Spielräume, so dass von dieser Seite ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­– ohne einen Paradigmenwechsel bei der Finanzierung der Kommunen – kaum eine Verbesserung zu erhoffen ist. Der VLW sieht deshalb das Land in der Pflicht, für adäquate Arbeits- und Rahmenbedingungen an den Schulen zu sorgen.            
                 
Als familienunfreundliche Zusatzbelastung hat der HPR die zunehmende Verlagerung von Online-Fortbildungsveranstaltungen in die Nachmittags- und Abendstunden moniert. Hier konnte immerhin erreicht werden, dass im kommenden Fortbildungskatalog die benötigte Zeit für die Vor- und Nachbereitung ausgewiesen wird. Der VLW fordert die Anerkennung von Fortbildungsbesuchen als Arbeitszeit und damit verbunden das Gewähren einer angemessenen Vor- und Nachbereitungszeit durch Freistellung vom Unterricht am Fortbildungstag oder am Folgetag.               
               
Der HPR hat von Ministerin Hubig einen zweiten Studientag gefordert, der zweckgebunden der Erlangung und Festigung digitaler Kompetenzen dient. Dem entgegnete Ministerin Hubig, dass es bereits möglich sei, einen zusätzlichen „halben“ Studientag durchzuführen. Dieser sei im laufenden Schuljahr jedoch lediglich von drei oder vier BBSn beantragt worden. Auf Nachfrage des HPR, ab welcher Uhrzeit der halbe Tag denn zu zählen sei, wurde das Ende der vierten Unterrichtsstunde genannt. Der VLW empfiehlt, diese Möglichkeit zu nutzen und wird sich weiterhin für die Gewährung eines kompletten zweiten Studientages innerhalb eines Schuljahres und außerhalb der Ferien einsetzen.         
                 
Eine Reihe von Nachfragen hat eine zwischen der ADD und der GEW abgestimmte Arbeitshilfe zum Thema Mehrarbeit von Lehrkräften nach sich gezogen. Der HPR hat daraufhin mit dem zuständigen Juristen im Ministerium das Gespräch gesucht. Dieser stellte klar, dass Vertretungsunterricht nur dann Mehrarbeit darstellt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört, dass der Vertretungsunterricht schriftlich angeordnet wurde und einen Ausnahmezustand darstellt. Beides ist meist nicht der Fall. Somit entfällt die Möglichkeit, Vertretungsunterricht als Mehrarbeit zu erfassen. Der VLW kritisiert dies und fordert adäquate Kompensationsmöglichkeiten für erteilten Vertretungsunterricht.

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