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Aktionsprogramm Aufholen nach Corona

VG Trier: Lehrer scheitert vor Gericht mit Klage gegen Aufsichtspflicht bei Corona-Tests
Sturmwarnung: Pressemitteilung des BM führt zu leeren Klassensälen

VG Trier: Lehrer scheitert vor Gericht mit Klage gegen Aufsichtspflicht bei Corona-Tests
Sturmwarnung: Pressemitteilung des BM führt zu leeren Klassensälen

Das bereits im Sommer 2021 beschlossene und für Rheinland-Pfalz mit 3,4 Millionen Euro ausgestattete Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ wurde laut Bildungsministerium bislang nur wenig genutzt. Dabei können auch berufsbildende Schulen auf diese Mittel zugreifen. Die Beantragung erfolgt unkompliziert über das EQuL-Portal, wo an gegebener Stelle als Beantragungsgrund „Aufholen nach Corona“ genannt wird. Für die Verwendung gibt es zwei Möglichkeiten:

Zum einen können über das PES-Portal mit dem Befristungsgrund „Corona-bedingter Förderbedarf“ bis Mai 2023 Kräfte eingestellt werden. Zum anderen können über das C-Budget-Portal Honorar-, Projekt- oder Werkverträge abgeschlossen werden, z.B. für Psychologen oder Sozialarbeiter. Darüber hinaus können auch Sachmittel beantragt werden. Auf Nachfrage des VLW können dies beispielsweise eine entsprechende Lernsoftware oder Klassen­sätze mit Arbeitsbüchern sein. Die beantragten Maßnahmen werden von der ADD geprüft und bei Erfüllung der Voraussetzungen genehmigt. Bislang wurden von den verfügbaren 680 000€ erst 72 000€ abgerufen. Der VLW forderte das Ministerium auf, die BBSn nochmals über diese Möglichkeiten zu informieren, damit die verfügbaren Mittel nicht verfallen. Weitere

Informationen finden sich im Internet unter Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“

Als eine typische Aufgabe von Pädagogen befand das Verwaltungsgericht Trier in seinem Urteil vom 8. Februar die Beaufsichtigung von Corona-Tests vor dem Unterricht. Ein Gymnasiallehrer, der dagegen klagte, sah seinen Aufgabenbereich überschritten, hatte daten- und haftungsrechtliche Bedenken und sah sich einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt. Laut VG Trier bedürfe es für die Durchführung der Selbsttests keines medizinischen Sachverstands und es gehöre in einem gewissen Rahmen dazu, die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Bei der bloßen Beaufsichtigung der Selbsttests müsse der Lehrer nicht körperlich mit den Schülerinnen und Schülern interagieren. Das Land Rheinland-Pfalz sei seiner Fürsorgepflicht als Dienstherr gegenüber den Lehrkräften nachgekommen, dass das Infektions- und Erkrankungsrisiko durch das Testkonzept auf ein zumutbares Maß reduziert werde. Bei den beaufsichtigten Selbsttestungen bestehe kein größeres Risiko als durch den Unterricht selbst. Quelle: Legal Tribune Online (LTO), Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Köln

Obwohl in vielen Regionen in Rheinland-Pfalz die Stürme Ylenia und anschließend Zeynep vergleichsweise wenig dramatisch vorbeizogen, wurde die davor veröffentlichte Pressemitteilung des Ministeriums wohl von vielen Schülerinnen und Schülern zur Verlängerung der Winterferien genutzt. So konnten Volljährige eigenständig entscheiden, ob Ihnen der Schulweg an diesen Tagen zu gefährlich erschien und deshalb zu Hause bleiben. Dabei beriefen sich viele auf den Fernsehsender TV-Mittelrhein, der seine Internetmeldung vom 16.2. gar mit dem Titel: „Schulpflicht in Rheinland-Pfalz entfällt am Donnerstag“ überschrieb. Dass die PM des Ministeriums eine völlig andere Intention als den pauschalen Entfall der Schulpflicht hatte, konnte man erst bei genauerem Nachlesen erfahren. Denn die Befreiung vom Schulbesuch war nur für den Fall gedacht, dass die Wetterlage einen sicheren Schulweg nicht zulässt. Eine Regelung, übrigens, die ohnehin ganzjährig gilt, da die Sicherheit immer Vorrang haben muss. Die Folge war allerdings, dass am Donnerstag und am Freitag an den Schulen eine deutliche reduzierte Schülerzahl ankam, auch dann, wenn in der Region nur wenig vom vorhergesagten Sturm zu spüren war. Dies traf auch auf minderjährige Schülerinnen und Schüler zu, deren Eltern aufgrund der Meldungen entschieden hatten, Ihre Kinder zu Hause zu lassen. Für viele sind dadurch zwei weitere wichtige Unterrichtstage verloren gegangen. Schade drum.

Der VLW wünscht seinen Mitgliedern weniger stürmische, dafür aber erholsame Winterferien!

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